Story: „Wettbewerbsvorteil durch automatisierten Postversand“
Nur 4 Minuten Lesedauer. Jetzt mehr erfahren!
Nur 4 Minuten Lesedauer. Jetzt mehr erfahren!
Für viele Unternehmen und Mitarbeiter ist die DSGVO fast schon ein rotes Tuch. Zu viele Sachen, die beachtet werden müssen, zu viele neue Regelungen, die in Kraft treten und hohe Strafen machen die DSGVO in allen Köpfen omnipräsent. Doch es gibt nicht nur Nachteile dadurch. Im Folgenden zeigen wir einzelne Vorteile durch die DSGVO für Privatpersonen, aber auch für Unternehmer auf.
Unter die DSGVO fallen alle Arbeitsvorgänge, bei denen personenbezogene Daten, selbst wenn es nur ein Name des Ansprechpartners ist, im Spiel sind. Die DSGVO greift beim Versenden von Belegen in dem Moment, in dem die Namen des Sender oder des Empfängers erfasst werden. Im Jahr 2017 haben Unternehmen mehrere Milliarden Datensätze – viele unverschlüsselt – gespeichert, ohne Zustimmung der Betroffnen. Unter diesem Aspekt erscheint die DSGVO sehr hilfreich.
Das Damoklesschwert DSGVO schwebt über dem Unternehmen. Die Strafen sind allgegenwärtig. Der Aufwand erscheint riesig und die Frage ist: Wo soll ich überhaupt anfangen? Wir wollen bei der Umsetzung der DSGVO die Unternehmen mit diesem Beitrag unterstützen.
Für viele Unternehmen kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr plötzlich und die Unternehmen beginnen Informationen über die DSGVO zusammen zu suchen. Die DSGVO wurde allerdings schon im Frühjahr 2016 vom europäischen Parlament beschlossen. Am 25.05.2018 tritt sie nach 2-jähriger Übergangsfrist endgültig in Kraft. Mit dem Ziel die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und deren personenbezogene Daten zu schützen.
Knapp zwei Monaten vor dem Inkrafttreten der DSGVO fassen wir wichtige Informationen in unserem Crashkurs DSGVO nochmals zusammen.
Beim Stichwort DSGVO fällt jedem, der damit zu tun hat, der 25.05.2018 ein. Denn dann tritt die DSGVO in Kraft. Allerdings wurde sie schon im Dezember 2015 beschlossen, um eine Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes herbei zu führen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird in allen Mitgliedsstaaten der EU eingesetzt und bietet nur durch kleinere Öffnungsklauseln den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit eigene, nationale Änderungen vorzunehmen.
Eine der technisch organisatorischen Maßnahmen, die sie im Zuge der Vorbereitungen auf die DSGVO nutzen können, ist die Verschlüsselung wichtiger Dokumente vor dem Versand mit dem PDFMAILER 6.1“Weiterlesen »Verschlüsselung von Dokumenten: Lohnabrechnung
Im letzten Blog-Beitrag „Umsetzungsplan für die DSGVO: erste Schritte“ ging es um die notwendigen ersten Schritte bei der Umsetzung der DSGVO. Nach der Bestandsaufnahme folgte die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Um im Falle eines Verstoßes auf Bußgeldminderung zu hoffen, werden noch alle technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) dokumentiert.
In dem heutigen Blog-Beitrag geht es um die nächsten bzw. weiteren Schritte um das Unternehmen auf die DSGVO vorzubereiten.
Nach Art. 37 der DSGVO sind bestimmte Unternehmen in der Pflicht einen Datenschutzbeauftragten (DSB) einzuberufen. Bei anderen Unternehmen kann dies auf freiwilliger Basis geschehen. Was… Weiterlesen »Der Datenschutzbeauftragte und die DSGVO
Jeder der von der DSGVO hört, denkt zwangsläufig an die immensen Strafen, die bei einem DSGVO Verstoß im Raum stehen. Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des globalen Jahresumsatzes können fällig werden. Jedoch immer der höhere Betrag. Wie bei einem Verstoß gehandelt werden muss, legen Art. 33 und 34 der DSGVO fest.Weiterlesen »Strafen & Verhalten im Falle einer Datenpanne/ Datenschutzverstoß